Der Naturschutzbund Deutschland e.V. - NABU - möchte Menschen dafür begeistern, sich durch gemeinschaftliches Handeln für die Natur einzusetzen. Wir wollen, dass auch kommende Generationen eine Erde vorfinden, die lebenswert ist, die über eine große Vielfalt an Lebensräumen und Arten, sowie über gute Luft, sauberes Wasser, gesunde Böden und ein Höchstmaß an endlichen Ressourcen verfügt. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen unsere Arbeit vorstellen und Perspektiven für eine lebenswerte Zukunft entwickeln.
In diesem Jahr bieten wir wieder eine Vielzahl naturkundlicher Exkursionen in die Natur an, bei denen Sie Gelegenheit haben, die artenreiche Tier- und Pflanzenwelt vor Ihrer Haustür kennen zu lernen. Wir freuen uns auf Sie und viele schöne gemeinsame Beobachtungen!
Wenn Sie sich vorstellen können für die Natur hier in Rottenacker aktiv zu werden, schauen Sie doch einmal bei unseren monatlichen Treffen vorbei. Weitere Informationen erhalten Sie beim Vorstand oder indem Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Tätigkeitsbericht
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung
6. Satzungsänderung*
7. Jahresprogramm 2025
8. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
- kurze Pause -
Multivisionsvortrag „Vom Leben der Wild-/Honigbiene“ von und mit Biologin
Dr. Melanie Marquardt.
*Die betreffenden Stellen finden Sie vorab auf unserer Homepage www.nabu-
rottenacker.de/wirüberuns oder erhalten Sie unter mail@nabu-rottenacker.de
Demokratie ist mühsam, manchmal auch mit Niederlagen verbunden. Eine solche erlebten wir am vergangenen Mittwoch mit unserem Volksantrag gegen den Flächenverbrauch. Gemeinsam mit über 20 anderen Organisationen hatten viele von uns im NABU Unterschriften gesammelt. Am Ende hatten wir 53.276 Unterschriften zusammen und damit über 10.000 Unterschriften mehr als eigentlich notwendig gewesen wären. Dennoch wurde unser Volksantrag am vergangenen Mittwoch von den Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg mit großer Mehrheit abgelehnt. Wir wollten die Landesregierung in die Pflicht nehmen, damit sie ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, den Flächenverbrauch mittelfristig auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren auch wirklich einlöst und diese Ziele verbindlich in ein Gesetz schreibt. Klar, uns war schon bewusst, dass es die eine Sache ist, ambitionierte Ziele in einen Koalitionsvertrag zu schreiben und eine andere Sache, sie dann auch wirklich in Realpolitik umzusetzen. Genau aus diesem Grund haben wir ja den Volksantrag gestartet, damit Grüne und CDU nicht vergessen, was sie uns zu Beginn der Legislatur versprochen hatten.
Die CDU wollte damals unbedingt am Regierungstisch bleiben und hat sich in den Koalitionsverhandlungen daher auf so manche Zugeständnisse eingelassen. Dabei war die Netto-Null bereits unter Günther Oettinger Teil des Regierungsprogramms. Jetzt, drei Jahre nach der letzten und zwei Jahre vor der nächsten Landtagswahl, ist von diesem Koalitionseifer der CDU nicht mehr viel übrig. Ich fokussiere mich hier vor allem auf die CDU, denn es waren vor allem ihr Fraktionsvorsitzender Manuel Hagel und Nicole Razavi, zuständige CDU-Ministerin für Bauen, Wohnen und Landesplanung, die sich partout nicht auf verbindliche Flächensparziele einlassen wollten. Die Zeit des Volksantrages war mit so manchen Kuriositäten verbunden: Der Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel verwehrte uns – den fünf Landesvorsitzenden von NABU, BUND, LNV und von den beiden Bauernverbänden LBV und BLHV – ein Gespräch zum Thema. Bauministerin Nicole Razavi hatte intern schon klargemacht, dass sie keinem mit Flächensparzielen „kontaminierten Landesentwicklungsplan“ zustimmen werde, wie sie in der BNN zitiert wird. Bei den Grünen wiederum war es wie bei Karl Valentin: „Mögen hätten wir schon gewollt, aber dürfen haben wir uns nicht getraut.” Die Koalitionsräson verbiete eine einseitige Zustimmung der Grünen zum Volksantrag. Man habe daher mit der CDU hart um einen gemeinsamen Entschließungsantrag als Alternative zum Volksantrag gerungen.
Diesen Entschließungsantrag gab es dann auch. Er umfasst gerade einmal zwei Punkte: Boden sei wichtig und man möchte künftig einen stärkeren Fokus auf das Thema Flächensparen setzen und dies im Landesentwicklungsplan auch berücksichtigen. Auch ein Aktionsplan Flächensparen sei in Vorbereitung. Wie man hört, geht es darin vor allem darum, die Kommunen mit Fördermitteln zu ködern, ihnen Flächenmanager und Innenentwicklungsscouts an die Seite zu stellen, damit das Flächensparen attraktiver wird. Grundsätzlich nicht falsch, aber eben nicht ausreichend. Und wieder versucht die Koalition es mit Personal und Geld zu lösen. Personal und Geld, das – wie man als Naturschützer ja allenthalben lesen und hören darf – nicht mehr zur Verfügung steht. Also mal sehen, was aus diesem Aktionsplan wird und wie viel Mittel der Haushaltsgesetzgeber – also der Landtag, der den Volksantrag gerade abgelehnt hat – für genau diesen Aktionsplan in den Landeshaushalt einstellen wird. Bis September soll dieser Haushalt weitestgehend stehen. Der Aktionsplan wiederum ist unter den Ministerien noch nicht einmal fertig abgestimmt. Vermutlich wird er vor allem viel Prosa enthalten.
Nun denn: Stecken wir den Kopf in den Sand? Nein, natürlich nicht. Wie gesagt, Demokratie ist mühsam und manchmal eben auch frustrierend. Für den Erfolg braucht es politische Mehrheiten. Und selbstkritisch müssen wir zugeben, dass auch wir Verbände – mehr als 20 Organisationen wohlgemerkt – offenbar nicht in der Lage waren für dieses Thema 100-tausende von Unterschriften zu sammeln. Wir selbst haben beim Sammeln auf den Straßen des Landes ja gemerkt, dass sich zwar viele über den Flächenverbrauch aufregen, allzu scharfe Regeln wollen sie dann aber häufig doch nicht, denn es könnte ja auch sie, ihre Kinder oder ihren Arbeitsplatz betreffen. Im Trägerkreis werden wir uns nach der Sommerpause zusammensetzen und analysieren, wie es weitergeht und was wir beim nächsten Mal besser machen können.
Und noch etwas: Wenig ist mehr als gar nichts! Es ist nicht so, dass unser Volksantrag nichts bewirkt hätte. Sicherlich dürfen und müssen wir enttäuscht sein, angesichts des unwürdigen Umgangs des Landtags mit unserem Anliegen. Aber ganz gewiss wäre ohne unseren Volksantrag vom Thema Flächensparen in diesen angespannten Zeiten gar nichts mehr in den aktuellen Debatten um den Landesentwicklungsplan übriggeblieben. Wir bleiben auf jeden Fall dran und ganz sicherlich werden wir auch weiterhin nicht jedes Baugebiet, nicht jede Streuobstwiesenrodung und nicht jeden Straßenneubau einfach so hinnehmen.
Zum Abschluss: Dank an euch! Zum Abschluss möchte ich euch allen Danke sagen! Viele von euch haben sich bei der Sammlung von Unterschriften kräftig ins Zeug gelegt. Ihr habt Stände auf den Straßen gemacht. Seid von Haustür zu Haustür gegangen und habt in eurem Freundes- und Bekanntenkreis gesammelt. Dafür ein herzliches Dankeschön! Ich als Landesvorsitzender habe mich von euch in dieser Zeit immer sehr unterstützt gefühlt. Und bitte vergesst nicht: Jeder Kontakt und jedes Gespräch, das ihr beim Sammeln auf der Straße geführt habt, ist nicht umsonst gewesen! Jeder Kontakt hat dazu beigetragen, dass Menschen kurz innegehalten haben und über das Thema nachdenken. Vielleicht haben wir dabei auch wieder die ein oder andere Mitstreiterin, den ein oder anderen Mitstreiter für unsere Anliegen gewonnen. Darum heißt es: Dran bleiben, denn etwas Anderes bleibt uns im Naturschutz gar nicht übrig.
Bleibt zuversichtlich, munter und gesund!
Ich grüße euch herzlich und verabschiede mich demnächst schon in eine kleine Sommerpause.
Euer
Johannes Enssle
NABU-Landesvorsitzender
Das Genehmigungsverfahren zum Bebauungsplan "Schwärze" hat inzwischen mehrere Stufen durchlaufen. Die Beteiligung der Naturschutzverbände durch Stellungnahmen hat dazu geführt, dass der Vorhabensträger die Belange des Naturschutzes durch Plananpassungen und Ausgleichsmaßnahmen umfassender berücksichtigen muss. Dadurch konnte erreicht werden, dass wertvolle und naturschutzrechtlich geschützte Biotope/Lebensräume in`s Bewusstsein gerückt sind und jetzt nicht mehr regelwidrig vernichtet werden.
Jetzt wurde auch noch - aufgrund unserer Hinweise - eine weitere FFH-Mähwiese (Lebensraumtyp 6150) durch das Regierungspräsidium amtlich festgestellt. Das erfordert weitere Ausgleichsmaßnahmen, wenn überhaupt möglich.
Im Rahmen unserer umfassenden Auseinandersetzung mit dem Gebiet sahen wir auch frühzeitig die bedeutende Rolle der "Schwärze" in ihrem jetzigen ökologischen Zustand für den in Zukunft geforderten Biotopverbund.
Wir warten nun das weitere Verfahren bzw. die Umplanungen ab und hoffen, dass der Schutz und Ausgleich überzeugen kann - das werden dann auch weiterhin die Fachleute von NABU, BUND und LNV bewerten.
Wir haben unsere Überzeugung und unseren satzungsgemäßen Auftrag hoffentlich ausreichend vertreten und wollen auch im Sinne einer Vielzahl unserer Mitglieder zukünftig unsere gefährdeten Ökosysteme engagiert verteidigen.
Soll dieses herrliche, wertvolle Naturidyll wirklich durch ein Baugebiet zerstört werden?
Schauen Sie und entscheiden Sie selbst!
Wir möchten uns noch herzlich bei allen Teilnehmern an unserer Online-Diskussion am 09. Dezember 2021 herzlich bedanken. Besonderer Dank gilt Frau Sabine Brandt, die uns mit ihrer Präsentation die schützenswerten Besonderheiten der dort liegenden Streuobstwiese sowie der Blühwiese aufzeigen und erklären konnte.
Herzlichen Dank für die informative Veranstaltung.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Rottenacker,
im Folgenden möchten wir erläutern, welche Gründe uns bewogen haben sowohl den Bebauungsplan „Schwärze“ als auch den zugehörigen Flächennutzungsplan abzulehnen. Unsere Argumentation beruht auf den Grundsätzen des Naturschutzes, der Vermeidung des ungezügelten Flächenverbrauchs und der sinnvollen und zukunftsorientierten Entwicklung einer Kommune mit und für ihre Einwohner.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt normalerweise nach den Vorgaben der Landesentwicklungsplanung, des Regionalplans und des Flächennutzungsplans und nicht umgekehrt wie in diesem Falle. Wesentlich ist doch die Frage: Wie soll sich die Kommune entwickeln und wie kann eine attraktive und für die heutigen und zukünftigen Bewohner*innen angenehme Ortschaft gestaltet werden? Wir favorisieren den Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Dabei sind aus unserer Sicht zuerst die innerorts vorhandenen und teils schon erschlossenen Grundstücke zu bebauen. Nach einer Ermittlung durch örtliche Naturschützer sind dies 83 Baugrundstücke. Bei der angegebenen Entwicklung der Bevölkerungszahl von zusätzlichen 37 Einwohnern bis zum Jahr 2035 wären diese Baugrundstücke wohl ausreichend.
Für die knapp 3 ha große Baufläche im Baugebiet „Schwärze“ sollen eine einzigartige Blühwiese und ein wertvoller Streuobstbestand geopfert werden. Beide Flächen bieten eine außergewöhnliche Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen, die man mittlerweile nur noch selten antrifft. Nach dem Biodiversitätsstärkungsgesetz des Landes Baden-Württemberg stehen Streuobstwiesen seit Juli 2020 unter besonderem Schutz. Eine Abholzung von (hier 28) Streuobstbäumen darf nur in Ausnahmefällen mit einer Sondergenehmigung vorgenommen werden. Die untere Naturschutzbehörde muss vor der Abholzung das öffentliche Interesse gegen die Schäden an der Natur abwägen.
Wir werden darum kämpfen, dass das ökologisch sehr wertvolle Areal erhalten wird.
Als Ausgleich für die Umwidmung der ca. 3 ha großen, seit langem bestehenden Streuobstwiese und der Mähwiese hat die Gemeinde im Bebauungsplan lediglich eine Fläche von 1,26 ha, also nur 42%, vorgesehen.
Dies kritisieren wir als nicht verhältnismäßig.
Die Neupflanzung einzelner Streuobstbäume und der Erhalt von Einzelbäumen in Gärten oder an Straßenrändern kann den Wegfall einer intakten Streuobstwiese (und damit einem ganzheitlichen Lebensraum für Tiere und Pflanzen) ökologisch nicht kompensieren.
Darüber hinaus hat das Land BW die Kommunen verpflichtet, bis 2030 15 % ihrer Offenlandflächen dem Biotopverbund zur Verfügung zu stellen. Die Streuobstbestände im Baugebiet „Schwärze“ bilden zusammen mit den südlich liegenden Streuobstbeständen eine Kernfläche im Biotopverbund trocken-feuchter Standorte. Dieser Biotopverbund darf keinesfalls durchschnitten werden. Eine Bebauung des Gebietes widerspricht den Forderungen des Landes und muss deshalb abgelehnt werden.
Uns ist sehr wohl bewusst, dass die Erweiterungspläne der Fa. Liebherr in der Region eine Goldgräberstimmung hervorrufen und die Kommunen zügig Baugebiete ausweisen wollen. Wir halten es für dringend erforderlich, dass der Regionalverband in einer konzertierten Aktion mit den Gemeinden nahe der neuen Liebherr-Fabrik die Ausweisung von Baugebieten koordiniert. Dabei kann es nicht sein, dass vielfach Bauflächen ausgewiesen werden und gleichzeitig die letzten Reste unserer schönen und artenreichen Natur zerstört werden. Eine koordinierte Planung, auch unter den Aspekten des Klimaschutzes mit nachhaltiger Energieversorgung muss anstatt Einzelausweisungen der Kommunen regional durchgeführt werden.
Ein genaues Abwägen, ob und wo in einer Gemeinde gebaut wird, sind wir alle uns und unseren
Kindern und Enkeln schuldig.
Für Fragen und ein klärendes Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung. Deshalb laden wir Sie zu einem Online-Austausch am 09.12.2021 ab 19:00 via „Zoom“ ein. Dabei möchten wir Ihnen die Position der Naturschutzverbände erläutern und mit Ihnen diskutieren.
Zoom Konferenz Thema: Baugebiet Schwärze in Rottenacker
Donnerstag, 09.Dez.2021
Einwahl ab 18:45, Beginn 19:00 Uhr
Über diesen Link können Sie dem Zoom-Meeting beitreten: https://us02web.zoom.us/j/85344605683.
Die Meeting-ID lautet: 853 4460 5683
Meetingkenncode: 661099
Mit freundlichen Grüßen
Thaddäus Bamberger Sabine
Brandt
Jana Slave
Sprecher LNV-Arbeitskreis Leiterin der NABU Bezirksgeschäftsstelle Geschäftsführerin BUND-Regionalverband
Ulm/Alb-Donau-Kreis Allgäu-Donau-Oberschwaben Donau-Iller
Kontaktadressen:
BUND-Geschäftsstelle Ulm Pfauengasse 28, Tel.: 0731 66695, E-Mail: bund.ulm@bund.net,
NABU Geschäftsstelle Allgäu-Donau-Oberschwaben Leibnizstraße 26, Laupheim,
Tel: +49 176 47636052 E-Mail: sabine.brandt@NABU-BW.de